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   BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1)   

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https://dejure.org/1999,2057
BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 BvR 1206/98 (1) (https://dejure.org/1999,2057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Vollstreckungsanordnungen - Zulässigkeit - Haager Übereinkommen - Rückführung von Kindern

  • Judicialis

    BVerfGG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 35
    Verfassungsmäßigkeit der restriktiven Auslegung der Ausnahmevorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens - Zulässigkeit von nachträglichen Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 263
  • NJW 1999, 2173
  • NVwZ 1999, 979 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Der Senat hat mit seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1998 (2 BvR 1206/98, EuGRZ 1998, S. 612) die Rückführung zweier Kinder nach Frankreich auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl II 1990, S. 206) davon abhängig gemacht, daß bei gegenläufigen Rückführungsanträgen das Kindeswohl besonders geprüft wird.
  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvB 2/51

    Vollstreckung eines Urteils des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 620/78

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Abänderung - Vollstreckung -

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 1206/98
    Grundsätzlich kann das Bundesverfassungsgericht auch nachträglich Vollstreckungsanordnungen auf der Grundlage des § 35 BVerfGG treffen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Von dem Erlass von Anordnungen für die Übergangszeit wird abgesehen; eine gegebenenfalls erforderliche nachträgliche Vollstreckungsanordnung von Amts wegen ist hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 100, 263 ).
  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1651/15

    Erfolglose Vollstreckungsanträge zum Urteil des Zweiten Senats zu dem

    Sie ist zu der Sachentscheidung akzessorisch und nur in den Grenzen des Tenors und der ihn tragenden Gründe zulässig (vgl. BVerfGE 68, 132 ); Letztere werden durch den Verfahrens- beziehungsweise Streitgegenstand der Sachentscheidung bestimmt (vgl. BVerfGE 100, 263 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 47, 71 ).

    Allerdings darf dieser (nachträgliche) Beschluss die Sachentscheidung, deren Vollstreckung er dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 ; 68, 132 ; 100, 263 ; 142, 116 ; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 35 Rn. 6); er bleibt - wie eine Vollstreckungsanordnung, die zusammen mit der Hauptsacheentscheidung ergeht - ausschließlich auf die Durchsetzung der Hauptsachentscheidung ausgerichtet und begrenzt (vgl. BVerfGE 6, 300 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/ders., BVerfGG, § 35 Rn. 73 ; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 35 Rn. 1).

  • BVerfG, 07.06.2016 - 2 BvL 3/12

    Unzulässige Anträge auf Erlass von Vollstreckungsanordnungen (R-Besoldung

    Allerdings darf die Vollstreckungsanordnung die Sachentscheidung, deren Vollstreckung sie dient, nicht ändern, modifizieren, ergänzen oder erweitern (vgl. BVerfGE 6, 300 [303 f.]; 68, 132 [140]; 100, 263 [265]).

    Die Anträge nach § 35 BVerfGG zuzulassen, hieße daher, das Verhältnis von fachgerichtlichem und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz zu verkehren (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 100, 263 [265]).

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